Arbeitsdienst

Alle aktiven Mitglieder, die im laufenden Jahr 19 Jahre oder älter werden, müssen bis zu dem Jahr, in dem sie 71 Jahre alt werden, pro Saison 12 Arbeitsstunden ableisten. Diese können wahlweise als Arbeits- und als Wirtschaftsdienst erbracht werden.

Ab der Saison 2023 MUSS zumindest ein Wirtschaftsdienst geleistet werden, d.h. mindestens 4 Arbeitsstunden sind als Wirtschaftsdienst abzuleisten.

Für den Wirtschaftsdienst werden folgende Stunden angerechnet:

freitags - 4 Stunden (18:00 - 22:00 Uhr)

samstags - 8 Stunden (12:00 - 20:00 Uhr)

sonntags - 8 Stunden (11:00 - 19:00 Uhr)

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 30,00 € fällig.

ACHTUNG NEU: Ab dem Jahr 2024 müssen alle aktiven Mitglieder ab 16 Jahren, d.h. ab dem Jahr, in dem sie ihren 17. Geburtstag feiern, 4 Arbeitsstunden ableisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 15,00 € fällig.

Die geleisteten Arbeitsstunden sind dem Zweiten  Vorsitzenden Rainer Kaller bis 31.10.2024 zu melden!

 

Falls Sie Arbeitsdienst ableisten möchten setzen Sie sich bitte mit Rainer Kaller Tel. 07022/250723 oder Wolfgang Schäfer Tel. 0172/7350859 in Verbindung.

Zum Nachweis der abgeleisteten Arbeitsstunden bitte den neuen Stundennachweis ausfüllen