Das Clubheim des TCW

reguläre Öffnungszeiten 

Freitag 18 - 22 Uhr
Samstag 12 - 20 Uhr nur während der Verbandsspiele
Sonntag 11 - 19 Uhr
Telefon: 0151-65467436
 
Kassenübergabe jeweils montags nach Absprache mit Yvonne Damast Tel. 0160-95835021

Benutzungsrichtlinien Vereinsheim

§ 1 Nutzung

Das Vereinsheim und dessen Einrichtungen dienen grundsätzlich Veranstaltungen des Tennisclubs Wolfschlugen (TCW).

Das Vereinsheim kann nur nach Absprache mit dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder einem von diesen Beauftragten anderen kulturtreibenden Vereinen oder kummunalen Einrichtengen zur Verfügung gestellt werden.

Überschneiden sich dabei Termine, haben stets die Termine des TCW Vorrang.

§ 2 Bewirtschaftung

Bei der Bewirtschaftung gilt die aktuell ausliegende Preisliste. Eigene Getränke können nur nach vorheriger Absprache und Erlaubnis mitgebracht und konsumiert werden.

§ 3 Entleihung von Inventar

Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände können nach vorheriger Absprache mit dem 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter oder einem von diesen Beauftragten ausgeliehen werden.

Der Wirtschaftdienst des TCW darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Die Gegenstände sind schnellstmöglich im ursprünglichen Zustand zurück zu geben. Bei Beschädigung haftet der Entleiher. Küchengerätschaften werden nicht entliehen.

 

§ 4 Private Nutzung

Für private Veranstaltungen eines volljährigen TCW Mitglieds können die Räumlichkeiten dann genutzt werden, wenn keine TCW-Veranstaltung an diesem Termin stattfindet. Die Rangfolge der Vergabe erfolgt nach dem Eingang. Die verbindliche Zusage der Vergabe nimmt der stellvertretende Vorsitzende, der Erste Vorsitzende oder ein von diesen Beauftragter vor.

Die Mitgliedschaft des Entleihers muss mindestens seit 2 Jahren bestehen.

Die Rückgabe der Räumlichkeiten hat im übernommenen, gründlich gereinigten Zustand zu erfolgen. Die Übergabe und Abnahme erfolgt durch den ZWeiten Vorsitzenden, dem 1. Vorsitzenden oder einem von diesen Beauftragten.

Bei privater Nutzung ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € bei Übernahme zu entrichten. Eventuelle nicht durch den Nutzer behobene Schäden oder Kosten einer Reinigung sind davon zu bezahlen, bei höheren Schäden haftet der Nutzer für diese ebenso.

Der private Nutzer haftet auch persönlich bei Ärger mit Nachbarn des TCW, z.B. durch Lärmbelästigung.

Für die Nutzung der Räumlichkeiten werden 120 € pro Tag (für 24 Stunden) bzw. 190 € für zwei Tage an Gebühren erhoben. Sie sind bei Übernahme zu entrichten.

 

§ 5 Hausordnung

Die ausgehängte Hausordnung gilt bei allen Veranstaltungen.