Arbeitsdienst
Alle aktiven Mitglieder, die im laufenden Jahr 19 Jahre oder älter werden, müssen bis zu dem Jahr, in dem sie 71 Jahre alt werden, pro Saison 12 Arbeitsstunden ableisten. Diese können wahlweise als Arbeits- und als Wirtschaftsdienst erbracht werden. Es muss mindestens ein Wirtschaftsdienst geleistet werden, d.h. mindestens 4 Arbeitsstunden sind als Wirtschaftsdienst abzuleisten.
Für den Wirtschaftsdienst werden folgende Stunden angerechnet:
freitags – 4 Stunden (18:00 – 22:00 Uhr)
samstags – 8 Stunden (12:00 – 20:00 Uhr)
sonntags – 8 Stunden (11:00 – 19:00 Uhr)
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 30,00€ fällig.
Regelung für erwachsene aktive Mitglieder
Alle aktiven Mitglieder ab 16 Jahren, d.h. ab dem Jahr, in dem sie ihren 17. Geburtstag feiern, müssen 4 Arbeitsstunden ableisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 15,00€ fällig.
Regelung für jugendliche aktive Mitglieder
Die geleisteten Arbeitsstunden sind dem zweiten Vorsitzenden jedes Jahr bis zum 31.10. zu melden.